Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 

I Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG bzw. ihre zugehörigen Hotels, das Hotel Stadt Aachen, das Hotel Stadt Naumburg, das Hotel Zur Alten Schmiede in Naumburg sowie das Fahrradhotel Alte(r) Speiche(r) in Freyburg gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Tagungen, Seminare, Präsentationen, Konferenzen, Bankette, Familienfeiern, Betriebsfeiern und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ist berechtigt seine Leistun-gen durch Dritte zu erfüllen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
3. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
4. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

II Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG zustande. Der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2. Vertragspartner sind die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG und der Kunde bzw. der Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Vertragspartner bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG dies ausdrücklich gestattet.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

2. Der Vertragspartner haftet der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel vergleichbarer Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).

 

IV Veranstaltungen

1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG zu ermöglichen, hat der Vertragspartner der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG dem schriftlich zustimmt. Stimmt die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.

2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG für den Vertragspartner zumutbar sind.

4. Bei Veranstaltungen, die über 24:00 Uhr hinausgehen, kann die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 EUR zzgl. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.

6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle, im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.

8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

9. Störungen oder Defekte an, von der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten, Einrichtungen werden, soweit dies der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.

10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG gehen zu Lasten des Vertragspartners.

11. Beschafft die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG im Namen und für Abrechnung gegenüber dem Vertragspartner; der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.

12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.

13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.

 

V Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

1. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für, vom Vertragspartner veranlasste, Leistungen und Auslagen der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG an Dritte.

3. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum bereits an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

4. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG das Recht Preiserhöhungen bis maximal 10% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

5. Der Zahlungsanspruch der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ist sofort ab Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 EUR geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

7. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG behält sich vor, Vorauthentisierungen von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.) ist der Vertragspartner im Verhältnis zur CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

 

VI Rücktritt des Vertragspartners (Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung)

1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 30 Tage vor Beginn des
Leistungszeitraums der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG zugeht
c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 10 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG zugeht.

2. Sofern die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG die stornierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierten Leistungen zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

3. Unabhängig von dem oben genannten Schadensersatz steht es der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG frei, den ihm entstehenden und vom Vertragspartner verursachten Schaden zu pauschalisieren. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

4. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG nicht gegeben oder geringer ist als die Pauschale.

 

VII Rücktritt der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG

1. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung (z.B. eine vereinbarte Vorrauszahlung) nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt,
Streik oder anderer von der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise
ohne schriftliche Zustimmung der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG untervermietet werden
f) die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann.

2. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG auf Ersatz eines ihr
entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

3. Sofern ein kostenloses Rücktrittsrecht des Kun-den innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel gleichfalls berechtigt, innerhalb dieses Zeit-raums vom Vertrag zurückzutreten.

VIII Haftung der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG

1. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

2. Ausnahmsweise haftet die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten
beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.

3. Eine Haftung der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.

6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.

7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

 

IX Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

1. Besteht die Leistungspflicht der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.

2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder
Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.

3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.

4. Die CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

 

X Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Hotelbetriebes der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des jeweiligen Hotelbetriebes der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotelbetriebes der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co. KG.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages,
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.
CK Domstadt-Hotels GmbH & Co.KG Naumburg, im Oktober 2012